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Rahmenbedingungen

Unsere rechtlichen Aufträge: Bildung, Erziehung, Betreuung und Kinderschutz

Der bayrische Bildungs- und Erziehungsplan ist die Grundlage unserer Arbeit und umfasst die Leitziele Bildung, Erziehung und Betreuung. Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit bilden sich aus dem SGB VIII § 8a (Kinderschutzgesetz) und dem Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBig).

Fachpersonal der beiden Krippengruppen 

Das pädagogische Personal der Kinderkrippe setzt sich aus insgesamt vier Erzieherinnen und zwei Kinderpflegerin zusammen. Je nach Gruppenstärke kann das Personal angepasst werden. Die Kinderkrippe umfasst zwei Gruppen. Die Kinder der Käfergruppe werden durch eine Erzieherin (Krippenleitung und Gruppenleitung), einer Erzieherin im Gruppendienst und einer Kinderpflegerin betreut. Die Kinder der Froschgruppe werden durch eine Erzieherin (Gruppenleitung) und einer Erzieherin im Gruppendienst betreut. Zusätzlich steht auch hier eine Kinderpflegerin zur Verfügung.

Architektur

Unser Bau der Kinderkrippe ist ein Anschlussbau an den bereits bestehenden Kindergarten. Zum 01.09.2012 wurde die erste, zum 01.01.2019, die zweite Krippengruppe eröffnet. Vom Eingangsbereich aus gelangt man zu den beiden Krippengruppen, welche jeweils über einen eigenen Garderobenbereich verfügen, in dem jedes Kind seinen eigenen Platz zugewiesen bekommt. Hier haben die Eltern die Möglichkeit persönliche Gegenstände, wie zum Beispiel Lätzchen, Schnuller, Matschsachen, usw. aufzubewahren.
Beide Gruppen sind mit einem hellen, freundlich gestalteten Gruppenraum ausgestattet, der für jeweils 12 Kinder plus einem Notplatz ausgelegt ist. Neben dem Gruppenraum der „Käfer“ befinden sich, durch eine Tür getrennt, Wickel- und Waschraum sowie ein gemütlicher Schlafraum. Die zweite Krippengruppe „Frösche“, die im November 2020 fertiggestellt wurde, verfügt ebenfalls über einen Gruppenraum mit angrenzenden Schlafraum sowie einem Wickel- und Waschraum.
Des Weiteren ist die Kinderkrippe mit einem eigenen Außenbereich ausgestattet, der speziell auf die Bedürfnisse unserer Kleinen ausgelegt ist. Hier findet man eine große Rutsche mit Motorikpfad, einen Sandkasten, eine Nestschaukel und viel Fläche zum Fahrzeuge fahren und Toben.

Das Gebäude unserer Kindertagesstätte befindet sich in einem verkehrsberuhigten Wohngebiet und ist zusätzlich mit einem großflächig angelegtem Krippengarten, welcher auch nur den Krippenkindern zur Verfügung steht, ausgestattet. Der Wochenmarkt und der Spielplatz am Rathaus sind ebenfalls beliebte Ausflugsziele, die leicht vom Jutta-Gottlieb-Haus zu erreichen sind.

Anmeldung – Verfahren und Fristen

Wenn Sie als (werdende) Eltern gerne unsere Einrichtung, das Team und unsere Pädagogik näher kennenlernen möchten, und Fragen dazu bestehen, haben Sie unter dem Jahr die Möglichkeit telefonisch einen Termin zur Besichtigung und zum Ausfüllen der Voranmeldung zu vereinbaren.
Die Aufnahme in unserer Einrichtung ist bei freien Plätzen fast ganzjährig möglich. Eine Platzvergabe ist somit in den Monaten September (Beginn Krippenjahr) bis Juli möglich. Im Monat August findet keine Aufnahme statt, da eine zielgerichtete Eingewöhnung wegen der Betriebsferien nicht stattfinden kann.
Die Zusagen für die Krippenplätze werden sobald wie möglich telefonisch herausgegeben. Sobald das Kind geboren wurde, sind die Eltern in der Pflicht die Einrichtung darüber zu informieren. Anschließend erfolgt die Antragserstellung.

Unsere Platzvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Unser Einzugsgebiet ist Oberkotzau und Fattigau
  • Anfragen aus dem Umland können nur berücksichtigt werden, wenn Plätze frei sind. Die Platzvergabe erfolgt hier zeitlich auf ein Jahr begrenzt.
  • In der Regel beträgt das Mindestaufnahmealter der Kinder 12 Monate
  • In Ausnahmefällen können auch jüngere Kinder aufgenommen werden

Öffnungs- und Schließzeiten

Mo.- Do.6:45 – 16:30 Uhr
Fr.6:45 – 15:00 Uhr
Mittagsruhe12:00 – 14:00 Uhr

Kernzeit         

Unsere Kernzeit beginnt ab 8:30 Uhr und endet um 11:30 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Kinder anwesend sein, da hier sämtliche pädagogische Angebote und Aktionen stattfinden. Ein ständiges Abholen und Bringen würde den Gruppenablauf und die Explorationsfreude der Kinder stören. Selbstverständlich ist es mit Absprache in Ausnahmefällen (Arztbesuche, freie Tage…) möglich, die Kinder auch später zu bringen oder eher zu holen.

Elternbeiträge Kinderkrippe (ab 01.09.2023)

Durchschnittliche tägliche NutzungszeitElternbeitrag
3 – 4 Stunden185 €
4 – 5 Stunden205 €
5 – 6 Stunden225 €
6 – 7 Stunden245 €
7 – 8 Stunden265 €
8 – 9 Stunden285 €

Die Beiträge sind zahlbar in 12 Monatsbeiträgen.
Kosten für Essen und Pflegeartikel sind in den Elternbeiträgen nicht enthalten.

Schließzeiten und Bedarfsgruppen

Im August bleibt die Kinderkrippe für zwei Wochen geschlossen. Außerhalb der Schließzeiten wird während der ersten und letzten Woche im August der Betreuungsbedarf abgefragt.
Auch zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Einrichtung geschlossen. Zwischen Neujahr und Hl. Dreikönig findet ebenfalls eine Bedarfsabfrage statt. Sollte nur wenig oder gar kein Betreuungsbedarf bestehen, bleibt auch hier die Krippe geschlossen.
Außerdem ist unsere Kindertagesstätte einen Tag im Jahr wegen des Betriebsausfluges des Marktes Oberkotzau und einen Tag im Jahr wegen des Planungstages nicht geöffnet.

Mittagessen

Das Mittagessen beziehen wir aktuell von der Diakonie Martinsberg in Naila. Der Caterer bietet einen ausgewogenen und abwechslungsreichen Speiseplan, der auf die Bedürfnisse der Kinder in der Altersgruppe abgestimmt ist. Pro Essen wird ein Entgelt von 3,20 € erhoben (Stand September 2023). Für Mittagskinder, die bis 8.30 Uhr nicht entschuldigt sind, wird das Mittagessen automatisch mit eingeplant und in Rechnung gestellt.

Brotzeit

Wir frühstücken um ca. 09:30 Uhr gemeinsam gruppenintern. Wir legen großen Wert auf eine gesunde und ausgewogene Brotzeit (Wurst- oder Käsebrot, Obst, Gemüse oder Joghurt). Auf Süßigkeiten, Milchschnitte oder Ähnliches bitten wir, weitgehend zu verzichten.  

Getränke

Wir bieten jeden Tag ungesüßten Kräuter- oder Früchtetee sowie Wasser unentgeltlich zu allen Mahlzeiten an.  Sollte das Kind dies nicht trinken, haben die Eltern die Möglichkeit, das bevorzugte Getränk der Kinder selbst mitzubringen.
In unserer von Hektik geprägten Zeit ist es uns wichtig, den Kindern eine ruhige und entspannte Atmosphäre beim Essen zu bieten. Sie sollen die Mahlzeiten als Gemeinschaftserlebnis erfahren und dadurch Esskultur und Tischmanieren erlernen.

Kindergeburtstag

Wir feiern jeden Geburtstag. Bei Kindern, deren Geburtstag in den Ferien liegt, oder aus anderen Gründen an ihrem Geburtstag fehlen, feiern wir natürlich nach. Die Vorbereitungen sprechen Sie bitte vorher kurz mit uns ab, damit wir die Möglichkeit haben, den Geburtstag in den Tagesablauf zu integrieren.

Turntag

Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang. Um diesem gerecht zu werden, bieten wir ihnen nicht nur diverse alltägliche Bewegungsanreize, sondern fördern durch pädagogisch konzipierten Bewegungseinheit in der Turnhalle ihre motorischen Fähigkeiten. Auch der speziell auf die Bedürfnisse ausgelegte Krippengarten ermöglicht die Bewegungsreizerfüllung der Kinder.
In der Krippe wird einmal wöchentlich und alle vier Wochen sogar zwei Mal, an festen Tagen ein „Turn- und Bewegungstag“ angeboten. Um auf die Bedürfnisse der Kinder besser eingehen zu können, wird die Gruppe zum Teil altersspezifisch getrennt.

Entschuldigen der Kinder

Sollte Ihr Kind einmal krank sein, oder sich „einen Tag frei nehmen wollen“, bitten wir um einen kurzen Anruf bis 08:30 Uhr. Bei ansteckenden Krankheiten haben Sie als Eltern eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Kinderkrippe. Lassen Sie sich bitte bestätigen, ab wann Ihr Kind die Krippe wieder besuchen darf.

Aufsichtspflicht

Wenn Sie Ihr Kind bringen, machen Sie sich bitte bemerkbar, denn erst dann beginnt unsere Aufsichtspflicht. Diese endet, wenn Ihr Kind entweder von Ihnen persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt wird. Bitte achten Sie auch hier auf eine Verabschiedung um anzuzeigen, dass die Aufsichtspflicht an die Eltern übergeht. 

Im Rahmen der Aufsichtspflicht möchten wir Sie dringend bitten, beim Bringen und Holen der Kinder darauf zu achten, dass die Eingangstüre geschlossen ist!

Besonderheiten bei Veranstaltungen und Festen.
Hier liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Personensorgeberechtigten. Im Fall eines offiziellen Teils mit Kinderbeteiligung (z.B. eine Aufführung, an der das Kind teilnimmt) muss das Kind wieder persönlich übergeben werden (z.B. am Sammelpunkt). Die Aufsichtspflicht liegt jetzt und nur während der Aufführung beim pädagogischen Fachpersonal. Ist die Aufführung (offizieller Teil) beendet, geht die Aufsichtspflicht automatisch an die Personensorgeberechtigten oder sonstige berechtigte Personen zurück. Ab diesem Zeitpunkt ist das Betreuungspersonal nicht mehr in der Verantwortung.

Vor Beginn der Krippenzeit

Circa zwei bis drei Wochen vor Beginn der Eingewöhnungszeit melden wir uns telefonisch bei den Eltern und stehen für Fragen und die allgemeine Klärung der ersten Tage zur Verfügung. Hier besprechen wir alles Wichtige für einen angenehmen Krippenstart. Die Eltern haben die Möglichkeit sich vor Krippenbeginn unseren Willkommensordner mit allen wichtigen Informationen zum Alltag in der Krippe, Eingewöhnung und den benötigten Gegenständen (z.B. Windeln, Fläschchen, Wechselkleidung, Matschsachen, Gummistiefel usw.) zu holen.

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